Ärztin/Arzt in Weiterbildung: Aufgaben und Pflichten auf dem Weg zur/m Fachärztin/Facharzt

Jährlich entscheiden sich viele Schulabgänger:innen für ein Studium der Humanmedizin. So wählten allein im Wintersemester 2022/2023 69.597 Frauen und 38.533 Männer diesen Weg. Am Ende des Studiums wartet das Staatsexamen, nach welchem die Absolvent:innen ihre Approbation beantragen können. Diese ist die Voraussetzung, um als Ärztin/Arzt praktizieren zu dürfen. Um Ihr Wissen dann in einer Fachrichtung wie z. B. Dermatologie zu vertiefen, müssen Sie eine Facharztausbildung antreten. Die Weiterbildungsordnung (WBO) regelt die Weiterbildungsdauer und -inhalte.

In der Zeit zwischen Approbation und Facharztprüfung lautet die korrekte Berufsbezeichnung Ärztin/Arzt in Weiterbildung, Weiterbildungsassistent:in (WBA) oder Assistenzärztin/Assistenzarzt.

Erfahren Sie, was die Unterschiede zwischen Fachärzt:innen und WBA sind. Wir erläutern Ihnen außerdem, welche Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten Sie erwarten.

Eine junge Weiterbildungsassistentin im Patientengespräch

© Pexels/ Gustavo Fring

Definition: Das unterscheidet die/den Ärztin/Arzt in Weiterbildung von einer/m Fachärztin/Facharzt

Wurde die Approbation nach dem Studium erteilt, sind Sie als Absolvent:in offiziell Ärztin/Arzt. Sie dürfen selbstständig und eigenverantwortlich als Allgemeinmediziner:in arbeiten. Streben Sie einen Facharzttitel an, unterliegen Sie als Weiterbildungsassistent:in der Weisungsbefugnis einer/s Ober- oder Chefärztin/Ober- oder Chefarztes. Diese:r ist verantwortlich für Anweisungen und hat die Sorgfaltspflicht.

Obwohl Sie als Weiterbildungsassistent:in bereits praktische Aufgaben durchführen, befinden Sie sich noch in Weiterbildung. Viele Patient:innen stellen sich daher die Frage, was ein:e Assistenzarzt/Assistenzärztin ist und was er darf. Es handelt sich dabei stets um eine:n Ärztin/Arzt mit Approbation, der ein erfolgreiches Studium der Medizin hinter sich hat.

Arbeitsbereiche für den Arzt in Weiterbildung

An welchem Arbeitsort der WBA tätig ist, hängt von seinem gewählten Fachbereich ab. So kann beispielsweise ein:e Assistenzarzt/Assistenzärztin für Dermatologie in einer Fachklinik oder auf der Station für Hauterkrankungen tätig sein. Die Einsatzbereiche reichen vom Patientenbett im Krankenhaus bis zur ambulanten Sprechstunde.

Ausbildungsweg zum/r Weiterbildungsassistent:in

Um als Weiterbildungsassistent:in zu arbeiten, ist ein vollständig abgeschlossenes Medizinstudium erforderlich. Erst nach dem Staatsexamen und der offiziell erteilten Approbation geht der Ausbildungsweg weiter.

Nach der Zulassung als Ärztin/Arzt besteht die Spezialisierungsmöglichkeit auf eine Fachrichtung. Beliebte Bereiche sind u. a. Psychologie, Phlebologie, Dermatologie, Radiologie und Ophthalmologie.

Die Dauer der Facharztausbildung variiert und hängt vom gewählten Fachgebiet ab. Dies regelt die Weiterbildungsordnung (WBO) für Ärzt:innen. Beispielsweise sind Weiterbildungsassistent:innen in den Bereichen Physiologie oder Anatomie vier Jahre Assistentärztin/Assistenzarzt. Die Fortbildung bzw. Weiterbildung zum Dermatologen, Phlebologen oder Urologen dauert hingegen sechs Jahre.

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Arzt in Weiterbildung macht eine Diagnose und zeigt auf einen Bildschirm

© Unsplash/ Accuray

Was darf ein:e Weiterbildungsassistent:in?

Als studierte:r Mediziner:in dürfen Sie als Weiterbildungsassistent:in theoretisch und praktisch in der Patientenversorgung arbeiten. Sie sind bei Untersuchungen, Anamnesegesprächen und (chirurgischen) Behandlungen anwesend. Die exakten Befugnisse sind vom Jahr der Weiterbildung abhängig. Assistenzärzt:innen im ersten Jahr haben weniger Kompetenzen als kurz vor der Facharztprüfung.

Zu den typischen Aufgaben während der Weiterbildung zum/r Facharzt/Fachärztin gehören folgende Tätigkeiten:

  • Patientenaufnahme in Praxis oder Klinik
  • Durchführung von Untersuchungen
  • Diagnosen nennen und mit dem/der Facharzt/Fachärztin besprechen
  • Blutabnahmen und Einleitung von Labordiagnostik
  • Erstellung von Therapieplänen, Medikamentenverordnung, Behandlungsplanung
  • Patientenbehandlung (invasiv) unter Anleitung des Facharztes
  • Durchführung der Visite im Krankenhaus
  • Dokumentation von Behandlungen, Entlassungen aus dem Krankenhaus, Erstellung von Arztbriefen

Was darf ein:e Weiterbildungsassistent:in nicht?

Die umfangreichen Möglichkeiten lassen die Frage zu: Was darf ein:e Assistenzarzt/Assistenzärztin nicht? Pauschal ist hier keine Antwort möglich, da diese immer vom Status Ihrer Arztausbildung abhängt. Als Assistenzärztin/Assistenzarzt direkt nach dem Studium haben Sie weniger Kompetenzen. WBA im 5. oder 6. Jahr brauchen hingegen weniger Aufsicht.

Eigenverantwortliche Entscheidungen ohne Rücksprache mit Ober- oder Chefarzt/-ärztin sind nicht zulässig. Diese überprüfen gestellte Diagnosen, verschriebene Medikamente und geplante Therapien.

Auf die Frage, was Ärztin/Arzt in Weiterbildung bedeutet, lässt sich somit sagen, dass dieser zwar Patient:innen behandelt, aber keine leitende Tätigkeit ausübt.

Aufstiegschancen nach der Weiterbildung für Assistenzärzt:innen

Das Thema Fortbildung ist für Sie als Mediziner:in von Bedeutung, da es vielfältige Möglichkeiten nach Ihrer Arztausbildung gibt. So schließt sich das Assistenzarzt-Studium an die akademische Ausbildung zur/m Ärztin/Arzt an. Nach der Facharztprüfung besteht dann die Möglichkeit, eigenständig im jeweiligen Fachbereich (z. B. Dermatologie) zu arbeiten.

Als Fachärztin/Facharzt können Sie sich im nächsten Schritt auf vakante Stellen als Oberarzt bewerben, um Ihre Karriere voranzutreiben. Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen in unserer Karriere-FAQ zur Verfügung.

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Verdienstmöglichkeiten für WBA

Ein Assistenzarzt tippt auf einem Tablet

© Unsplash/ Towfiqu barbhuiya

Was verdient ein:e Assistenzarzt/Assistenzärztin? Diese häufig gestellte Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Das Gehalt ist abhängig von Ihrem Arbeitsplatz, der Fachrichtung und dem Arbeitszeitmodell. Mit wachsender Erfahrung sind deutliche Gehaltssteigerungen möglich, dies gilt für alle Bereiche in der Medizin. Ein spannender Erfahrungsbericht über den Werdegang zur MFA-Praxismanagerin zeigt, was bei CORIUS möglich ist.

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Haben Sie eine Arztausbildung abgeschlossen und stellen Sie sich wie viele junge Mediziner:innen die Frage, wie es weitergeht?

Die Weiterbildung zur/m Fachärztin/Facharzt ist zeitintensiv, lohnt sich aber. In Deutschland gibt es über 55.012 Allgemeinmediziner:innen und Hausärzt:innen, aber nur ca. 6.300 Dermatolog:innen, ca. 8.350 Neurolog:innen und noch weit weniger Rechtsmediziner:innen. Das zeigt, wie wichtig die Spezialisierung auf eine Fachrichtung sein kann.

Bei CORIUS legen wir Wert auf die fachliche Entwicklung unserer Dermatologie- und Phlebologie-WBA. So fördert die CORIUS Academy den gruppenübergreifenden Wissensaustausch und die Weiterbildung all unserer WBA und Fachärzt:innen.

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FAQ: Alles rund um die/den Ärztin/Arzt in Weiterbildung

Die Ausbildung zur/m Assistentärztin/Assistenzarzt dauert fachbereichsabhängig zwischen vier und sechs Jahren. Wie lange man Assistenzärztin/Assistenzarzt ist, ist nicht einheitlich geregelt. Ein:e Assistenzarzt/Assistenzärztin für Dermatologie absolviert beispielsweise seine Facharztweiterbildung in fünf Jahren.

Um als Assistenzärztin/Assistenzarzt zu arbeiten, benötigen Sie ein abgeschlossenes Medizinstudium. Legen Sie nach dem Studium das Staatsexamen ab, erhalten Sie Ihre Approbation und dürfen den nächsten Schritt zur/m Ärztin/Arzt in Weiterbildung machen.

Die/der Assistenzärztin/Assistenzarzt ist ein:e Arzt/Ärztin in Weiterbildung, der von einer/m Fachärztin/Facharzt (Ober- oder Chefarzt/-ärztin) angeleitet wird. Im Fachbereich Dermatologie steht ein:e erfahrene:r Dermatolog:in hinter dem/r Weiterbildungsassistent:in.

Zur Sicherung des Patientenwohls dürfen Sie als Assistenzärztin/Assistenzarzt nur bestimmte Tätigkeiten unter Aufsicht einer/s Fachärztin/Facharztes ausführen. Hierzu gehören:

  • eigenständige Entscheidungen in Notsituationen
  • alleinige Ausführung komplexer chirurgischer Eingriffe
  • Arbeiten ohne Weisungen des Oberarztes
  • Verordnung kontrollierter Medikamente
  • endgültige Diagnosestellung ohne Konsultation mit der/m Fachärztin/Facharzt

Der Begriff Assistenzärztin/Assistenzarzt gilt als veraltet und entspricht der/dem heutigen Ärztin/Arzt in Weiterbildung bzw. dem/r Weiterbildungsassistent:in.